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   BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85   

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https://dejure.org/1986,4873
BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85 (https://dejure.org/1986,4873)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1986 - 2 AZR 111/85 (https://dejure.org/1986,4873)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - 2 AZR 111/85 (https://dejure.org/1986,4873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Wirksamkeit der Beendigung eines Engagementvertrages durch eine Nichtverlängerungsmitteilung - Befristete Beschäftigung als Schauspielerin - Anwendbarkeit des Tarifvertrages über die Mitteilungspflicht (TVM) kraft beidseitiger Tarifbindung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 233/81

    Vertragsverlängerung

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85
    Bei einem Intendantenwechsel genüge es im übrigen auch nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 -, hierauf eindeutig und abschließend hinzuweisen, um die Nichtverlängerungsabsicht bei der Anhörung tarifgemäß zu begründen.

    und geltend gemacht, nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - stelle eine Anhörung ohne Mitteilung der Gründe für eine Nichtverlängerung überhaupt keine Anhörung im tariflichen Sinne dar.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - (BAG 39, 1, 6 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag) ausgeführt hat, folgt aus dem revisionsrechtlichen Charakter der Aufhebungsklage, daß der Schiedsspruch ohne Rücksicht auf eine erhobene Rüge insgesamt auf seine Gesetzmäßigkeit hin zu überprüfen ist.

    Demgegenüber hat der Senat in seinem Urteil vom 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - (BAG 39, 1 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag) die Auffassung vertreten, aus der sachgerechten Auslegung des § 2 Abs. 5 TVM folge, daß der Arbeitgeber, bevor er eine Nichtverlängerungsmitteilung ausspreche, das Bühnenmitglied nicht nur zu hören, sondern auch die maßgeblichen Gründe hierfür mitzuteilen habe.

    Wie der Senat im Urteil vom 11. März 1982 (aaO) im Zusammenhang mit einem Intendantenwechsel ausgeführt hat, genügt eine allgemein gehaltene oder pauschale Begründung, die es offen läßt, ob die Nichtverlängerung eines Bühnenmitgliedes unabhängig von seiner Qualifikation allein wegen des Intendantenwechsels erfolgte oder nicht, nicht den an eine solche Mitteilung zu stellenden Anforderungen.

    Der Senat hat seine Auffassung im Urteil vom 11. März 1982 (aaO) auch mit dem Grundsatz der Systemkonformität begründet und auf den Zusammenhang der Terminologie zwischen der Regelung in § 66 Abs. 1 BetrVG 1952 und der Regelung in § 102 Abs. 1 BetrVG 1972 hingewiesen.

    Soweit vom Landesarbeitsgericht und der Revision zur Stützung ihrer jeweils gegensätzlichen Auffassungen das Protokoll über die Verhandlungen zur Neufassung des Mitteilungspflichtabkommens vom 28. Februar/1. März 1977 angesprochen wird, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Darlegungen im Urteil des Senats vom 11. März 1982 (aaO, unter III 3 d der Gründe) verwiesen.

    Ebenso wie nach § 102 BetrVG 1972 ist der unterlassenen bzw. nicht fristgerechten die fehlerhafte Anhörung gleichzustellen (BAG 27, 209; BAG 39, 1, 16).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85
    Geschützt wird sowohl die künstlerische Betätigung (Werkbereich), als auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks (Wirkbereich), d. h. das Grundrecht schützt also nicht nur den Künstler, sondern auch den Mittler (BVerfGE 30, 173, 188 ff.).

    Andererseits ist aber auch die Kunstfreiheit nicht schrankenlos; Schranken oder Einschränkungen ergeben sich unmittelbar aus der Verfassung selbst (BVerfGE 30, 173, 191 f.).

  • BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 122/82

    Rechtsfolgen der Verletzung der Anhörungspflicht nach § 22 Abs. 2 SchwbG

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts lehne es in der Entscheidung vom 28. Juli 1983 - 2 AZR 122/82 - (AP Nr. 1 zu § 22 SchwbG) im übrigen selbst ab, die Erfüllung der Anhörungspflicht zu einer Wirksamkeitsvoraussetzung zu machen.

    Auch aus dem vom Landesarbeitsgericht zitierten Urteil des Senats vom 28. Juli 1983 - 2 AZR 122/82 - (AP Nr. 1 zu § 22 SchwbG) folgt nicht das Gegenteil.

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85
    Art. 5 Abs. 3 gewährt, wie sich aus dem Wortlaut und dem Sinn ergibt, jedem einzelnen, der in Kunst, Wissenschaft, Forschung oder Lehre tätig werden will oder ist, ein Grundrecht auf freie Betätigung, soweit es sich im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet hat (BVerfGE 15, 263 ff. [BVerfG 16.01.1963 - 1 BvR 316/60]).
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85
    Ebenso wie nach § 102 BetrVG 1972 ist der unterlassenen bzw. nicht fristgerechten die fehlerhafte Anhörung gleichzustellen (BAG 27, 209; BAG 39, 1, 16).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85
    Art. 5 Abs. 3 gewährt, wie sich aus dem Wortlaut und dem Sinn ergibt, jedem einzelnen, der in Kunst, Wissenschaft, Forschung oder Lehre tätig werden will oder ist, ein Grundrecht auf freie Betätigung, soweit es sich im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet hat (BVerfGE 15, 263 ff. [BVerfG 16.01.1963 - 1 BvR 316/60]).
  • BAG, 31.10.1963 - 5 AZR 283/62

    Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit - Sonstige Arbeitsbedingungen -

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85
    Lediglich Verfahrensmängel sind auf Rüge hin zu überprüfen (BAG 15, 87, 95 f.; 22, 356, 358; 39, 1, 6).
  • BAG, 19.03.1970 - GS 1/68

    Großer Senat des Bundesarbeitsgerichts - Vorgelegte Rechtsfrage - Mündliche

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85
    Die Revision verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 1970 - GS 1/68 - (BAG 22, 311 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1953), wo dieser Gedanke des "gegenseitigen Gedankenaustausches" deutlich wird.
  • BAG, 12.04.1957 - 1 AZR 559/55

    Aufhebungsklage - Verletzung einer Rechtsnorm - Tarifvertrag - Tarifordnung -

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85
    Darunter fallen alle Verstöße gegen materielles Recht, gleich welcher Art, also auch die Normen eines Tarifvertrages (BAG 4, 156, 160; 39, 1, 6; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 110 Rz 7 f.; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 362).
  • BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung des Bühnenmitglieds

    (b) Eine Parallelwertung von § 102 Abs. 1 BetrVG und § 61 Abs. 4 NV Bühne ist entgegen der Ansicht der Revision auch nicht deshalb angezeigt, weil der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts bei der Auslegung der Anhörungspflicht der mit § 61 Abs. 4 NV Bühne vergleichbaren Regelung in § 2 Abs. 5 des Tarifvertrags über die Mitteilungspflicht vom 23. November 1977 neben anderen Gesichtspunkten den "Grundsatz der Systemkonformität" - im Sinn einer wortgleichen Verwendung des Ausdrucks "zu hören" sowohl in der Tarifregelung als auch in § 102 Abs. 1 BetrVG (bzw. § 66 Abs. 1 BetrVG 1952) - herangezogen hat (vgl. BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu III 3 der Gründe, BAGE 39, 1; 23. Januar 1986 - 2 AZR 111/85 - zu IV 3 der Gründe) .
  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages

    An dieser Auffassung hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 23. Januar 1986 - 2 AZR 111/85 und 2 AZR 243/85 -, in denen er sich mit der oben unter I 1 dargestellten Ansicht des Landesarbeitsgerichts eingehend auseinandergesetzt hat, ausdrücklich festgehalten.
  • BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85

    Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung eines Bühnenengagementsvertrages -

    An dieser Auffassung hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen nicht veröffentlichten Urteilen vom 23. Januar 1986 - 2 AZR 111/85 und 2 AZR 243/85 - ausdrücklich festgehalten.
  • LAG Köln, 17.08.2010 - 12 Sa 164/10
    Vielmehr bedarf es einer auf die Person des betroffenen Bühnenmitglieds bezogenen, konkreten und nachvollziehbaren Begründung für die beabsichtigte Nichtverlängerung (BAG, Urteil vom 23.01.1986 - 2 AZR 111/85 - zitiert nach juris, Rdnr. 25; BAG, Urteil vom 18.08.1986 - 7 AZR 448/85).
  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 314/85

    Wirksamkeit einer Nichtverlängersmitteilung eines befristeten Arbeitsvertrages -

    An dieser Auffassung hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen nicht veröffentlichten Urteilen vom 23. Januar 1986 - 2 AZR 111/85 und 2 AZR 243/85 -, in denen er sich mit der oben unter I 1 dargestellten Ansicht des Landesarbeitsgerichts eingehend auseinandergesetzt hat, ausdrücklich festgehalten.
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